AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
VIRVO ROOM - Virtual Evolution GbR
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1. Leistungsangebot
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1.1. Virtual Evolution („VIRVO ROOM“) ist ein Angebot der Virtual Evolution GbR, Bleichstraße 12, 73033 Göppingen (nachfolgend der „Betreiber“).
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1.2. Im Rahmen der VR World stellt der Betreiber den Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, neueste Virtual-Reality-Systeme („VR-Systeme“) im Rahmen von interaktiven Filmen, Spielen und Unterhaltungsanwendungen („VR-Erlebnis“) selbst zu erfahren.
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1.3. Die Nutzung der VR- Systeme und der Räume des Betreibers ist gemeinsam mit fremden Kunden möglich.
1.4. Der Betreiber bietet die Leistungen der VR World ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
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2. Gutscheine und Zeittickets
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2.1. Für die Nutzung der VR- Systeme kann der Kunde Gutscheine oder Zeittickets erwerben.
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Mit dem Erwerb eines Zeittickets kann der Kunde in der, auf dem Ticket angegeben Zeitdauer auch unterschiedliche
VR-Erlebnisse ausprobieren.
2.2. Einzelerlebnisse mit Gutscheinen und Zeittickets
Die Gutscheine werden direkt einen Angestellten übergeben. Für die Nutzung eines VR-Erlebnisses wird je VR-System eine unterschiedliche Anzahl von Zeittickets benötigt. Die benötigte Anzahl der Zeittickets je VR-System kann den Aushängen in den Räumen der VR World entnommen werden.
2.3. Kurzspiel-Zeitticket
Das Ticket berechtig innerhalb des angegebenen Zeitraumes die freie Nutzung der folgenden VR-Systeme:
• Room Scale VR
• Free Roam VR
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2.4. Langspiel-Zeitticket
Zusätzlich zu den Möglichkeiten des Kurzspiel-Tickets beinhaltet das Langspiel-Ticket je eine Session auf folgenden VR-Systeme:
• Free Roam Arena
• Virtual Live Escape Room
Achtung: ECLIPSE Escape Room ist ausgenommen und hat einen Festpreis.
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2.5. Zeitticket für VR Stationen
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Während des gebuchten Zeitraumes steht die gebuchte VR Station zur exklusiven Nutzung zur Verfügung.
Die gebuchte Zeitdauer umfasst auch Zeiten für Pausen etc. und entspricht nicht der reinen Nutzungszeit der VR Station.
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Reservierte Zeittickets sind spätestens vor Beginn des gebuchten Zeitraumes vollständig zu bezahlen – entweder direkt bei der Online-Buchung oder vor Ort per Kartenzahlung oder Bar
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Wird das Zeitticket nicht rechtzeitig bezahlt, erlischt die Reservierung und es besteht kein Anspruch auf die Nutzung im gebuchten Zeitraums.
Wird ein im vorraus- bezahltes/reserviertes Zeitticket oder Pauschalangebote nicht spätestens bis 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraumes storniert, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Ebenso ist eine Erstattung bei vorzeitigem Abbruch der Session durch den Nutzer ausgeschlossen.
Sofern die gebuchte Reservierung noch nicht bezahlt wurde & ohne mitteilung eines trifftigen Grundes an die Virtual Evolution nicht in Anspruch genommen wird, werden 80% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt und ggf. ein Inkassounternhemen beauftragt.
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2.6. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von verlorengegangen Gutscheinen oder Zeittickets. Eine Erstattung/Umtausch von Gutscheinen oder Zeittickets wird ausgeschlossen.
2.7. Privilegierter Zugang („Fast-Access)
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2.7.1. Kunden mit einem Zeitticket oder gebuchter Reservierung haben bevorzugten Zugang zu den VR-Systemen vor Kunden mit Gutscheinen/Membercards.
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2.7.2. Der Fast-Access wird immer über einen Mitarbeiter geklärt und gewährt.
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2.7.3. Kunden mit ungebuchten Reservierungen oder Member Cards haben Kunden mit Zeittickets vorzulassen.
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2.7.4. Bei mehreren Kunden mit Zeittickets entscheidet die Reihenfolge. Es wird empfohlen in diesem Fall auf ein anderes, freies VR-System auszuweichen, im Lounge Bereich mit einer Retrokonsole zu spielen oder einen Pager beim Personal entgegen zu nehmen.
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2.8. Auch bei der Nutzung eines Zeittickets kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Es besteht bei einem Zeitticket kein Anspruch auf die ununterbrochene Nutzung der VR Systeme.
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2.9. Verwendung der Zeittickets
Um ein VR-Erlebnisse mit einem Zeitticket in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde das Ticket/Buchungs-Mail einem Mitarbeiter vorzeigen. Der Mitarbeiter klärt den Fast-Access und startet das ausgewählte VR-Erlebnis für den Kunden.
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3. Jugendschutz und Altersfreigabe
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3.1. Jugendliche unter 12 Jahren ist der Zugang zu den Räumen der VR World und die Nutzung der VR System nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Das sind im Regelfall die Eltern, es kann sich aber auch um eine sogenannte „erziehungsbeauftragte Person“ handeln. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und muss sich gegenüber den Mitarbeitern als solche durch eine Bescheinigung ausweisen können.
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3.2. Die Spiele und Multimediaanwendungen, die den Kunden in dem Virvo Room zugänglich gemacht werden, weisen zum Teil eine Altersfreigabe der USK (Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH) gemäß den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bzw. des Jugendmedienschutzstaatsvertrages aus. Soweit dies nicht der Fall ist, wurde durch den Betreiber eine empfohlene Bewertung vorgenommen.
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3.3. Der Betreiber wird die VR-Erlebnisse nur bis zu einer Altersstufe zur Verfügung stellen, die dem Alter des Nutzers entspricht. Beim den VR-Systemen, die mehrere Nutzer gleichzeitig verwenden können (Free Roam und Room Scale) gilt das Alter des jüngsten Nutzers.
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3.4. Der Betreiber ist daher berechtigt die Altersangaben des Kunden anhand eines öffentlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen.
Ist ein Altersnachweis nicht möglich, ist der Betreiber berechtigt nur solche Spiele und Multimediaanwendung zugänglich zu machen die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 6 Jahren freigegeben sind. Zudem kann in diesem Fall der Zugang zu den Räumen der VR World und VR-Systemen verwehrt werden.
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3.5. Eine Erstattung von Gutscheinen oder Zeittickets erfolgt nicht, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschinhalte oder VR-Systeme dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können.
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4. Nutzungsausschluss
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4.1. Folgende Personen dürfen die VR-Systeme nicht benutzen:
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• Personen, die an Epilepsie leiden
• Personen mit Hals- oder Rückenproblemen
• Personen mit Herzbeschwerden
• Schwangere
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4.2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung und Betreten des Virvo Room´s auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige bewusstseinsverändernde Drogen zu sich genommen haben.
Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend verhalten und damit das Erlebnis der anderen Kunden negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung des Virvo Room unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen des Virvo Room ist ebenfalls nicht gestattet.
4.3. Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt.
In der VR World wird modere Technik eingesetzt, dennoch kann es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen.
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Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bei Ihnen bekannt sein, wird von der Nutzung der VR-System abgeraten.
In jedem Fall sollte bei bekannten Vorerkrankungen auch im Familienkreis vor dem Besuch der VR World ein Arzt konsultiert werden. Sollten sich während der Nutzung entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten die VR-Systeme unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird je nach Alter oder Vorerkrankungen empfohlen spätestens nach einer halben bis einer Stunde eine 15-minütige Pause einzulegen
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5. Sicherheitsmaßnahmen
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5.1. Bei den, in der VR World bereitgestellten, VR-Systemen handelt es sich um Systeme mit Bewegungssimulation. Die Sicherheit der Nutzer steht an oberster Stelle. Alle Systeme sind mit, dem jeweiligem Bewegungsprofil angepassten, Sicherungsmaßnahmen versehen.
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5.2. Bei Simulatoren besteht immer Anschnallpflicht! Personen, welche aufgrund Ihrer Körperstatur (Gewicht, Größe) nicht in den Sitz bzw. die Sicherungsmaßnahmen passen, dürfen das entsprechende VR-System nicht verwenden.
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5.3. Es ist nicht gestattet, während der Nutzung der VR-Systeme zu essen, zu trinken, Bonbons zu lutschen oder Kaugummi zu kauen. Nahrungsmittel dürfen an den festgelegten Orten verzehrt werden.
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5.4. Lose Gegenstände (Schirme, Handtaschen, Handys, etc.) die während des Spielens herunterfallen können, müssen vor der Nutzung beim Personal abgegeben werden.
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5.5. Es ist immer den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
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5.6. Das Übertreten bzw. Entfernen von Sicherheitsabsperrungen ist nicht gestattet. Ein dadurch entstandener Spielcrash wird nicht erstattet oder ebenso nicht mit Bonuszeit ausgeglichen.
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5.7. Verstöße gegen die Sicherheitsmaßnahmen kann zum Ausschluss der weiteren Nutzung der VR-Systeme bis zum Verweis aus den Räumen des Virvo Room´s führen.
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6. Haftung
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6.1. Ansprüche der Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
Eine „Kardinalpflicht“ bzw. „wesentliche Vertragspflichten“ sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
6.2. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für etwaige Verletzungen von den aufgezählten Vorerkrankungen oder weiteren Krankheiten die nicht genannt wurden, jedoch VR Spielen Trigger sein könnten oder zu Verletzungen führen könnten, wird keine Haftung übernommen.
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6.3. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Betreiber, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4. Für unbeaufsichtigte Kinder, Sachen und Wertgegenstände des Kunden in den Räumen des Virvo Room´s wird keine Haftung übernommen.
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7. Hausordnung (Aufnahmen/Getränke/Lebensmittel)
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7.1. Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten ist erlaubt, sofern alle Personen (inkl. Mitarbeiter) die aufgenommen wurden ihr Einverständnis gegeben haben.
Die Persönlichkeitsrechte gefilmter oder fotografierter Personen sind jedoch stets zu beachten.
7.2. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur mit Absprache und an festgelegten Orten gestattet.
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8. Sonstiges
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8.1. Es gilt deutsches Recht.
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8.2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.
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8.3. Soweit es sich beim Kunden um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Göppingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.